4. Am 26. April 2024 führte die Gemeinde auf Wunsch der Beschwerdeführerin eine Begehung vor Ort durch. Der Beschwerdeführerin wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 25. Januar 2024 verstrichen sei. Die Gemeinde gewährte der Beschwerdeführerin jedoch eine Frist für die Einreichung von Lösungsvorschlägen.