2. Anlässlich der Baukontrolle vom 17. Mai 2023 stellte die Gemeinde diverse Abweichungen zum bewilligten Vorhaben fest.1 Insbesondere wurde festgestellt, dass die neu erstellte Hecke und der ersetzte Zaun entlang des unteren Kanalwegs und der F.________strasse die Strassenabstände sowie das Lichtraumprofil nicht einhalten. Mit Schreiben vom 24. Juli 2023 gewährte die Gemeinde der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör zu den festgestellten Abweichungen.2 Im Schreiben führte die Gemeinde insbesondere aus, der vollumfängliche Ersatz der Hecke sowie des Zauns geniesse keinen Besitzstand mehr und habe deshalb die geltenden Strassenabstände