Im Anhang wird unter anderem auf den Amtsbericht der Gemeinde Port vom 20. August 2019 verwiesen. Gemäss Ziffer 3.4 des Amtsberichts der Gemeinde hat das Vorhaben das Lichtraumprofil gemäss Art. 83 SG sowie die Strassenabstände für Einfriedungen und Pflanzen gemäss Art. 56 und 57 SV einzuhalten. Der Gesamtbauentscheid vom 5. November 2019 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.