1. Mit Gesamtbauentscheid vom 5. November 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne der Beschwerdeführerin die Bewilligung für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses sowie für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Annexbauten (Fahrrad-/Autounterstand und Entsorgungsstelle) auf Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. E.________. Unter Ziffer 4.2 des Gesamtbauentscheids wurde festgehalten, dass die Bedingungen, Auflagen und Hinweise gemäss dem Anhang zum Bauentscheid als Bestandteil der Gesamtbaubewilligung gelten. Im Anhang wird unter anderem auf den Amtsbericht der Gemeinde Port vom 20. August 2019 verwiesen.