2. Die Verfahrenskosten von CHF 500.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Ittigen, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Fachstelle Lärmschutz, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat