Der Perimeter der Lärmsanierung G.________strasse befindet sich allerdings gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) im Gebiet G 4 mit dem Erhaltungsziel B. Die Häuserreihe, in der sich die Liegenschaft der Beschwerdeführerin befindet, ist als Baugruppe 4.1 mit dem Erhaltungsziel A im ISOS verzeichnet. Bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin handelt es sich gemäss Bauinventar zudem um ein erhaltenswertes Baudenkmal, das sich in der Strukturgruppe B.________ (Ittigen, F.________weg) befindet. Solche Baudenkmäler dürfen