Wie sich dem Ergänzungsbericht entnehmen lässt, könnten die IGW bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin eingehalten werden, wenn der Einbau eines lärmarmen Belags mit einer Lärmschutzwand kombiniert würde (Variante 11a).13 Der Perimeter der Lärmsanierung G.________strasse befindet sich allerdings gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) im Gebiet G 4 mit dem Erhaltungsziel B. Die Häuserreihe, in der sich die Liegenschaft der Beschwerdeführerin befindet, ist als Baugruppe 4.1 mit dem Erhaltungsziel A im ISOS verzeichnet.