c) Die Beschwerdeführerin forderte in ihrer Beschwerde vom 10. März 2021 den Einbau des lärmarmen Belags SDA 4 in Kombination mit einer Temporeduktion von 50 km/h auf 40 km/h (Variante 6), weil sie offenbar davon ausging, damit könnten die IGW eingehalten werden. Dem Ergänzungsbericht lässt sich zwar entnehmen, dass eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 40 km/h (Variante 4) eine Lärmreduktion von -1dB(A) bewirken würde. Er zeigt jedoch auch auf, dass von einer Temporeduktion in Kombination mit dem Einbau eines lärmmindernden Belags gemäss Variante 6 keine wahrnehmbare Zusatzwirkung gegenüber dem Einbau eines SDA-4- Belags zu erwarten ist.10