Als verhältnismässig erwies sich dabei die Variante 1: Mit dem Einbau eines lärmarmen Belages SDA 4 kann eine Anfangswirkung von circa -6 dB(A) erzielt werden, womit die IGW nach Einbau vorübergehend eingehalten werden können. Da die akustische Wirkung erfahrungsgemäss mit der Belagsalterung abnimmt und der akustische Endwert (ca. 10 bis 15 Jahre nach Einbau) nur noch -3 dB(A) betragen wird, bleiben die IGW auf der Liegenschaft der Beschwerdeführerin mit allen berücksichtigten quellenseitigen Massnahmen überschritten.