b) Die Beschwerdeführerin ist Adressatin der angefochtenen Verfügung und als Eigentümerin der Liegenschaft durch die Verfügung beschwert, da Erleichterungen gewährt wurden. Sie hat ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Verfügung vom 12. Februar 2021 (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Streitgegenstand 2 A.________, Lärmsanierung G.________strasse Ittigen, Ergänzungsbericht Massnahmenstudie F.________weg 1 vom 27. November 2020 (nachfolgend Ergänzungsbericht) 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion