5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Vernehmlassung vom 12. März 2021 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt holte einen Fachbericht bei der Fachstelle Lärmschutz des TBA ein und gab den Beteiligten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Davon machten sowohl die Beschwerdeführerin als auch die Gemeinde Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der Fachstelle Lärmschutz wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen