Die Beschwerdeführerin erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Verfügung vom 12. Februar 2021 ordnete die Gemeinde auf der G.________strasse den Einbau eines lärmarmen SDA-4-Belags an und befreite sich von der Pflicht, an der Gemeindestrasse F.________weg 1 weitergehende Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen.