2. Die Fachstelle Lärmschutz des Kantonalen Tiefbauamtes (TBA) genehmigte am 27. Juli 2017 das Lärmsanierungsprojekt Nr. 241 und stimmte dem Antrag der Gemeinde betreffend Gewährung von Erleichterungen zu. Mit Verfügung vom 17. Januar 2019 wurde die Gemeinde Ittigen von der Pflicht befreit, am F.________weg 1 Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, nunmehr Bau- und Verkehrsdirektion, BVD), die diese mit Entscheid vom 21. August 2019 guthiess, die Verfügung aufhob und die Sache zur 1 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrats vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41)