1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Zollikofen vom 31. August 2020 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von 500.00 Franken werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau D.________ und Herrn C.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Zollikofen, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Fachstelle Lärmschutz, per Mail