In ihrer Stellungnahme vom 26. November 2020 unterstützt die Fachstelle Lärmschutz des TBA die Sichtweise der Gemeinde Zollikofen und beurteilt die Lärmsanierung der Liegenschaft den Vorschriften der Lärmschutzverordnung entsprechend. Da sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite Wohnhäuser befänden, könnten transparente Materialien nur eingeschränkt eingesetzt werden, da sie den auftreffenden Lärm grösstenteils reflektierten und es so zu einer erhöhten Lärmbelastung bei den gegenüberliegenden Liegenschaften kommen würde.