Geplant ist unter anderem der Einbau eines lärmarmen Belags auf einem 350 m langen Teilstück der F.________strasse. Dies hat zur Folge, dass bei 17 Liegenschaften die IGW eingehalten werden können. Zudem ist vorgesehen, im ganzen Sanierungsperimeter grossräumig Geschwindigkeitsreduktionen einzuführen. Diese Massnahme wurde bereits umgesetzt. Sie führt dazu, dass die Lärmbelastung bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden um mindestens 1 dB(A) gesenkt werden kann. Weitergehende quellseitige Sanierungsmassnahmen, die möglich und zumutbar wären, sind nicht ersichtlich. Solche werden von den Beschwerdeführenden auch nicht verlangt.