c) Der Strassenverkehrslärm kann insbesondere mittels lärmarmer Strassenbeläge, Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder verkehrsberuhigender Massnahmen reduziert werden. Derartige Massnahmen an der Strasse (Quelle) können nicht parzellenweise ergriffen werden. Sie werden gesamthaft geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Die in Betracht kommenden quellenseitigen Sanierungsmassnahmen und ihre Auswirkungen auf die Lärmbelastung der Liegenschaften im Sanierungsgebiet wurden im Rahmen des vorliegenden Lärmsanierungsprojekts hinreichend geprüft. Geplant ist unter anderem der Einbau eines lärmarmen Belags auf einem 350 m langen Teilstück der F.________strasse.