Die Gemeinde solle sich deshalb intensiver mit dem Thema Lärmschutzwände auseinandersetzen und unter Einbezug der Beschwerdeführenden gemeinsam mit diesen einen konkreten Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Beschwerdeführenden weisen weiter darauf hin, es sei der gesetzliche Auftrag der Gemeinde, gemäss Lärmschutzrecht, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Strassenlärm zu schützen. Zudem müssten sie durch den Strassenlärm eine Hausentwertung in Kauf nehmen, was nicht nur sie selbst, sondern auch die Gemeinde und den Kanton durch weniger Steuereinnahmen beeinflusse.