Insbesondere handelt es sich gemäss dem Projektplan bei der Küche nicht um eine Wohn-, sondern um eine Arbeitsküche, da diese eine massgebliche Fläche von lediglich 8.70 m2 aufweist. Anders als im Lärmsanierungsprojekt angenommen, befindet sich somit der massgebende Punkt für die Beurteilung der Lärmbelastung nicht in der Mitte eines Fensters auf der Nordseite, sondern in der Mitte des Schlafzimmerfensters auf der Ostseite der Liegenschaft. Aufgrund der grösseren Distanz zur Strasse und der Aspektwinkelreduktion dürften auf dieser Seitenfassade mindestens 3 dB(A) tieferer Schallpegel auftreten.