Abstellräume.8 Aus dem Projektplan der Liegenschaft F.________strasse ist zu entnehmen, dass im Kellergeschoss keine lärmempfindlichen Räume vorhanden sind. Im Erdgeschoss befindet sich zwar das Elternschlafzimmer, das zweifellos als lärmempfindlicher Raum gilt. Dieses weist aber auf der Strassenseite (Nordfassade) kein Fenster auf. Die übrigen Räume im Erdgeschoss, die Fenster auf der Nordfassade aufweisen, gelten als lärmunempfindlich. Insbesondere handelt es sich gemäss dem Projektplan bei der Küche nicht um eine Wohn-, sondern um eine Arbeitsküche, da diese eine massgebliche Fläche von lediglich 8.70 m2 aufweist.