Mit Verfügung vom 19. Oktober 2020 gab das Rechtsamt dem TBA Gelegenheit, sich zur Stellungnahme der Gemeinde vom 16. Oktober 2020, sowie auch zur Beschwerde vom 20. September 2020 der Beschwerdeführenden zu äussern. In ihrer Stellungnahme vom 26. November 2020 unterstützte die Fachstelle Lärmschutz des TBA die Sichtweise der Gemeinde Zollikofen, dass eine Lärmschutzwand nicht verhältnismässig wäre und beurteilte die Lärmsanierung der Liegenschaft weiterhin den Vorschriften der Lärmschutzverordnung entsprechend. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Verfahrensbeteiligten keinen Gebrauch.