3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Zollikofen beantragte mit Stellungnahme vom 16. Oktober 2020 die Abweisung der Beschwerde und die am 31. August 2020 erlassene Verfügung sei für rechtsgültig zu erklären. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2020 gab das Rechtsamt dem TBA Gelegenheit, sich zur Stellungnahme der Gemeinde vom 16. Oktober 2020, sowie auch zur Beschwerde vom 20. September 2020 der Beschwerdeführenden zu äussern.