Begründung machen sie insbesondere geltend, sie möchten, dass ihre Liegenschaft gesetzeskonform gegen Lärmimmissionen der F.________strasse geschützt werde. Die Begründung, warum bei ihrer Liegenschaft keine Lärmschutzwand möglich sei, sei zu pauschal und zu eng gefasst. Die Massnahme einer Lärmschutzwand sei nicht ausreichend auf technische und bauliche Möglichkeiten geprüft worden. Die Gemeinde solle sich intensiver mit dem Thema Lärmschutzwände auseinandersetzen und gemeinsam mit den Beschwerdeführenden eine Lösung finden.