Gemäss Lärmsanierungsprojekt kann bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden wegen Konflikten bezüglich Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz und Zugänglichkeit keine Lärmschutzwand erstellt werden. Aufgrund des Nichterreichens der Fensterwerte von 68/58 dB(A) bestehe zudem keine Verpflichtung, die Fenster lärmempfindlicher Räume des Gebäudes auf Kosten des Strasseneigentümers (Gemeinde Zollikofen) gegen Schall zu dämmen. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) genehmigte die beantragten Erleichterungen am 2. September 2019.