1. Die Liegenschaft F.________strasse, 3052 Zollikofen (Gbbl. Nr. G.________) ist im Gesamteigentum der Beschwerdeführenden. Sie liegt im Perimeter des Lärmsanierungsprojekt Gemeindestrassen Zollikofen. Danach wurde eine Lärmbelastung von 63 dB(A) am Tag und 52 dB(A) in der Nacht ermittelt. Gemäss Lärmsanierungsprojekt kann bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden wegen Konflikten bezüglich Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz und Zugänglichkeit keine Lärmschutzwand erstellt werden.