anzuordnen bzw. zu subventionieren.37 Im Kanton Bern werden Schallschutzfenster in Wohngebieten nicht erst bei Alarmwertüberschreitungen, sondern bereits ab 68 dB(A) tags bzw. 58 dB(A) nachts eingebaut. Die Massnahme dient der Vorsorge mit Blick auf den weiter zunehmenden Strassenverkehr.38