20 Abs. 2 USG). Nach der bundesrechtlichen Regelung besteht ein Anspruch auf Schallschutzfenster somit erst beim Erreichen bzw. Überschreiten der Alarmwerte. Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um ein gesetzgeberisches Versehen, sondern um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers.36 Den Kantonen ist es jedoch erlaubt, den Einbau von Schallschutzfenstern bereits bei Lärmwerten zwischen dem IGW und dem Alarmwert 33 Vgl. dazu https://www.bafu.admin.ch, Rubriken «Themen, Lärm, Fachinformationen, Massnahmen, Strassenlärm,