oder Geschwindigkeitsanzeiger (sog. "Speedy") bzw. Radargeräte zur Geschwindigkeitskontrolle einzusetzen.30 Im vorliegenden Fall hat die Vorinstanz zwar abklären lassen, ob eine Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h zu einer wirksamen Lärmreduktion beitragen könnte. Diese Abklärungen flossen jedoch nicht in das LSP ein. Gemäss Faktenblatt "Lärmsanierung E.________strasse, 3097 Liebefeld, Massnahmenstudie Tempo 30/50" vom 15. Februar 201631 könnte mit der Einführung von Tempo 30 statt 50 eine maximale, flächendeckende Lärmminderung von circa 3 dB(A) erreicht werden.