Es wird untersucht, ob die Kosten der Massnahmen in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen, d.h. zur Lärmreduktion, stehen.25 Sanierungserleichterungen bedeutet die Möglichkeit, Grenzwerte zu überschreiten. Bei der Gewährung von Erleichterungen wird eine gesamthafte Interessenabwägung vorausgesetzt. Die Gewährung von Erleichterungen zur Überschreitung der IGW in einer bestimmten Situation ist eine Ausnahmebewilligung, deren Erteilung nur in Sonderfällen erfolgen soll und restriktiv gehandhabt werden muss. Sie setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Sanierungsmassnahmen und ihre Auswirkungen hinreichend geprüft wurden.