Die Gemeinde bestreitet, dass keine Massnahmen an der Quelle überprüft worden seien, bevor sie das Gesuch um Erleichterungen gestellt habe. Eine Temporeduktion auf 40 km/h ergebe keine wahrnehmbare Lärmreduktion. Eine weitere Temporeduktion auf 30 km/h lasse das heutige Strassenbild nicht zu. Die Signalisation von Tempo 30 an der E.________strasse erfordere massive bauliche temporeduzierende Massnahmen und es seien erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Verkehrssystem im Raum Liebefeld/Köniz zu erwarten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit werde von einem vorzeitigen Ersatz des bestehenden Belags abgesehen.