Was die Verkehrszunahme betrifft ist festzuhalten, dass solche Prognosen zwangsläufig mit Unsicherheiten verbunden sind. Da sich die Annahme (Verkehrszunahme von 1 % pro Jahr) im für Strassenlärmsanierungsprojekte üblichen Rahmen bewegt, ist sie nicht zu beanstanden. Dass die Beschwerdeführerin die ihr im Juni 2019 gebotene Möglichkeit nicht wahrnahm, zum Verfügungsentwurf Stellung zu nehmen oder der AUL Fragen zu stellen, hat sie sich selber zuzuschreiben. Ihre Beschwerde erweist sich insoweit als unbegründet.