Diese zeigten eine gute Übereinstimmung von Messungen und Berechnungen, d.h. sie lagen im Bereich der Genauigkeit der angewandten Berechnungs- und Messverfahren von circa ± 1 bis 2 dB(A).22 Gemäss TSSP bestand im damaligen Sanierungshorizont 2012 unter Berücksichtigung einer prognostizierten jährlichen Verkehrszunahme von 2 % eine Sanierungspflicht gegenüber insgesamt 15 Liegenschaften, wobei bei neun Liegenschaften die Fenstergrenzwerte, aber bei keiner die Alarmwerte überschritten waren. Die Umsetzung der vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen wurde aus finanziellen Gründen zurückgestellt. 2014 nahm die Gemeinde die Lärmsanierungsarbeiten wieder auf.