Die Gemeinde bestreitet, dass der Sachverhalt ungenügend untersucht worden sei. Dafür sprächen nicht zuletzt die erteilten Genehmigungen der Erleichterungen durch das TBA. Das ursprüngliche Strassenlärmsanierungsprojekt Nr. 97 E.________strasse (nachfolgend TSSP) sei 2003 von den zuständigen Stellen des Bundes und des Kantons genehmigt worden. Nach dem negativen Entscheid des Gemeindeparlaments zum gesamten Strassenlärmsanierungsprojekt sei die Strassenlärmsanierung E.________strasse im Jahr 2014 wieder in Angriff genommen worden. Bei den Lärmberechnungen seien die aktuellen, massiv geringeren Verkehrszahlen berücksichtigt worden.