c) Die DUB erfüllt gemäss Art. 8 VOR die Aufgaben folgender Bereiche: Umweltschutz, Energie, Landschaftsplanung und -pflege, Friedhofspflege und Bestattungen, Siegelungsverfahren, Testamente und Erbgangssicherung, Abfallbewirtschaftung, Wasserversorgung, Gasversorgung, Abwasserentsorgung, Vermessung, Informatik. Nach Art. 5 VOV sind für den Erlass von Verfügungen die Direktionsvorsteherinnen und -vorsteher zuständig, soweit nicht diese Verordnung oder besondere Erlasse andere Organe bezeichnen. Gemäss Art. 41 Abs. 1 VOV erfüllt die AUL die Aufgaben in den Bereichen Luftreinhaltung, Altlasten, Bodenschutz.