3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Köniz beantragte mit Stellungnahme vom 9. Januar 2020 die Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 13. Januar 2020 gab das Rechtsamt dem TBA Gelegenheit, sich zur Stellungnahme der Gemeinde vom 9. Januar 2020, sowie auch zu der Beschwerde vom 14. Oktober 2019 der Beschwerdeführerin zu äussern. Mit Stellungnahme vom 4. März 2020 äusserte sich das TBA zum Verfahren betreffend die Genehmigung eines Lärmsanierungsprogramms sowie zur Lärmermittlung und zu Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms.