2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 14. Oktober 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt, die Verfügung vom 12. September 2019 sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen sowie unter Gewährung des rechtlichen Gehörs an die zuständige Stelle zurückzuweisen.