1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft F.________strasse A.________, 3097 Liebefeld (Gbbl. Nr. G.________), die sowohl an die F.________strasse (Kantonsstrasse) wie auch an die E.________strasse (Gemeindestrasse) angrenzt. Diese Liegenschaft liegt im Perimeter des Lärmsanierungsprojekt E.________strasse (im folgenden LSP) der Gemeinde Köniz. Für die Liegenschaft der Beschwerdeführerin wurde für das Jahr 2035 eine Lärmbelastung von 62 dB(A) am Tag und 52 dB(A) in der Nacht ermittelt. Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) genehmigte die beantragten Erleichterungen am 15. September