2. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Köniz vom 12. September 2019 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Köniz zurückgewiesen. In Bezug auf die Liegenschaft F.________strasse 2.________ wird die Beschwerde vom 14. Oktober 2019 als Gesuch um Erlass einer Verfügung an die Gemeinde Köniz weitergeleitet. 3. Der Beschwerdeführer hat Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 300.00 zu bezahlen. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.