d) Betreffend die Geschwindigkeitsreduktion hat sich die Vorinstanz für das weitere Vorgehen an der Arbeitshilfe "Abweichende Höchstgeschwindigkeit" des Tiefbauamts des Kantons Bern zu orientieren.44 Darin wird in Kapitel 8 die jüngere Rechtsprechung betreffend Lärmsanierungen aufgegriffen und definiert, wie bei Geschwindigkeitsreduktionen im Rahmen des Lärmschutzes vorzugehen ist. In der Verhältnismässigkeitsprüfung ist u.a. von Bedeutung, wie viele Personen von der geprüften Lärmschutzmassnahme profitieren würden und ob zusätzliche bauliche Massnahmen notwendig sind.