a) Aus den bisherigen Erwägungen ergibt sich, dass aufgrund des LSP der Gemeinde nicht klar ist, ob die Immissionsgrenzwerte bei der Liegenschaft G.________strasse 1.________ im massgeblichen Zeitpunkt eingehalten sind oder nicht. Zudem kann gestützt auf das LSP nicht beurteilt werden, ob Erleichterungen nach Art. 14 Abs. 1 LSV erteilt werden können. Ohne vertiefte Abklärung des Lärmminderungspotentials einer Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit und des Einbaus eines lärmarmen Belags können keine Erleichterungen gewährt werden.