Ergänzend zu ihrer Stellungnahme teilte die Fachstelle Lärmschutz dem Rechtsamt mündlich mit, der Entwurf des LSP sei ihr seinerzeit zur Vorprüfung unterbreitet worden. Sie habe dem Ingenieurbüro daraufhin mitgeteilt, sie sei bei den im Anhang 4 aufgeführten Lärmbelastungen teilweise auf leicht andere Werte gekommen und darum gebeten, die fraglichen Zahlen nochmals anzuschauen. Sie gehe davon aus, dass die im LSP enthaltenen Werte bei Liegenschaft G.________strasse 1.________ das Ergebnis dieser Überprüfung darstellten. Das Rechtsamt orientierte die übrigen Verfahrensbeteiligten über diese zusätzliche Information.