Laut LSP wären die Immissionsgrenzwerte somit überschritten. In ihrer Stellungahme vom 10. Januar 2020 teilte die Fachstelle Lärmschutz mit, sie könne die Zahlen nicht direkt überprüfen, aufgrund ihrer eigenen groben Berechnungen könnte die Lärmbelastung jedoch durchaus höher sein als 65 dB(A) am Tag und von 55 dB(A) in der Nacht. Es sei zudem unklar, ob der Gesamtstrassenlärm und der Kreuzungszuschlag korrekt berechnet worden seien. Ergänzend zu ihrer Stellungnahme teilte die Fachstelle Lärmschutz dem Rechtsamt mündlich mit, der Entwurf des LSP sei ihr seinerzeit zur Vorprüfung unterbreitet worden.