Unter Berücksichtigung des Umstands, dass Beurteilungspegel logarithmisch berechnet27 und ohne Nachkommastellen ausgewiesen werden, d.h. die aus den Berechnungen erzielten Pegel mathematisch auf die nächste Ganzzahl gerundet werden,28 erscheinen die vom Beschwerdeführer kritisierten, auf unterschiedlichen Verkehrsdaten beruhenden, aber praktisch gleich hohen Beurteilungspegel in den verschiedenen Dokumenten als plausibel.