Dies entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und ist daher nicht zu beanstanden. Was die Kritik am verwendeten Berechnungsmodel betrifft ist festzuhalten, dass dieses zwar in vielerlei Hinsicht als nicht mehr aktuell und für Geschwindigkeiten unter 50 km/h grundsätzlich als ungeeignet gilt, da es zu einer klaren Unterschätzung des Pegelminderungspotenzials bei einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h führt.23 Das Berechnungsmodell StL-86+ ist aber grundsätzlich ein geeignetes