c) Im Rahmen der Erstellung des TSSP wurden die Lärmbelastungen entsprechend dem in Bst. b beschriebenen Vorgehen für sämtliche Liegenschaften berechnet. Grundlage für die Berechnung bildete das Modell StL-86+,20 das vom Bund für die Berechnung des Strassenlärms empfohlen wird.21 Bei vier Liegenschaften an charakteristischen Empfängerpunkten wurden Immissionsmessungen zur Kontrolle der Berechnungen vorgenommen. Diese zeigten eine gute Übereinstimmung von Messungen und Berechnungen, d.h. sie lagen im Bereich der Genauigkeit der angewandten Berechnungs- und Messverfahren von circa ± 1 bis 2 dB(A).22