b) Der Beschwerdeführer ist Adressat der angefochtenen Verfügung. Als Eigentümer der Liegenschaft G.________strasse 1.________ ist er durch die Verfügung beschwert, da die Gemeinde als Anlageninhaberin von der Sanierungspflicht befreit worden ist, so dass weder an der Quelle noch im Ausbreitungsbereich oder am Gebäude G.________strasse 1.________ Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden. Der Beschwerdeführer hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung dieser Verfügung (Art. 65 Abs. 1 VRPG9). Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist insoweit einzutreten.