Von dieser Möglichkeit machten der Beschwerdeführer und die Gemeinde Gebrauch. Auf Wunsch der Gemeinde stellte das Rechtsamt den Beteiligten eine Kopie der E-Mail-Korrespondenz im Zusammenhang mit der Erstellung des LSP F.________strasse zwischen der Fachstelle Lärmschutz des TBA und dem von der Gemeinde beauftragen Ingenieurbüro zu. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen