Im Übrigen sei die Ermittlung der Immissionen korrekt erfolgt. Die künftige Entwicklung des Strassenverkehrs auf der F.________strasse sei im Berechnungsmodell berücksichtigt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit werde von einem vorzeitigen Ersatz des bestehenden Belags abgesehen. In ihrer Verfügung vom 16. Dezember 2019 begründete die Gemeinde die Aufhebung der angefochtenen Verfügung damit, dass darin fälschlicherweise stehe, beim Gebäude G.________strasse 1.________ sei eine Lärmbelastung von 66 dB(A) am Tag und von 56 dB(A) in der Nacht ermittelt worden. Grund dafür sei eine fehlerhafte Übertragung von Angaben aus einem anderen Dokument in das LSP.