3. Die Gemeinde Köniz sei anzuweisen, Lärmschutzmassnahmen an der F.________strasse im Bereich Zufahrt F.________strasse/G.________strasse zu prüfen und – in Absprache mit der Eigentümerschaft – zu ergreifen. Eventualiter zu Antrag 3 Die Gemeinde Köniz sei anzuweisen. Lärmschutzmassnahmen an den Liegenschaften der Eigentümerschaft an der F.________strasse 2.________, 3097 Bern-Liebefeld (Parzelle Nr. I.________) sowie an der G.________strasse 1.________, 3097 Bern-Köniz (Parzelle Nr. 5105) zu prüfen und – in Absprache mit der Eigentümerschaft – zu ergreifen.