Die Fachstelle Lärmschutz des TBA stimmte dem Antrag der Gemeinde betreffend Gewährung von Erleichterungen zu.4 Mit Schreiben vom 20. Juni 2019 stellte die Gemeinde den Eigentümerinnen und -eigentümern bzw. den Verwaltungen der von den Erleichterungen betroffenen Liegenschaften den jeweiligen Verfügungsentwurf zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.